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© 2008 Mädchenschaft Grashoppers Mainzlar ||
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Satzung |
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Satzung
Die Mädchenschaft wurde am 14.08.1992 im Lokal "Zum Schwanen" gegründet.
§1 - Name, Sitz
Der Verein trägt den Namen: Mädchenschaft "Grashoppers" Mainzlar und hat seinen Sitz in 35460 Staufenberg-Mainzlar.
§2 - Zweck des Vereins
Durch gemeinschaftliche Veranstaltungen wird die Förderung der Jugendarbeit durch den Zusammenhat der einheimischen und auswärtigen Jugend unterstützt. Der Verein will das freiheitliche und friedvolle Verständnis der Völker unter Anerkennung der Menschenrechte fördern.
§3 - Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist mündlich beim Vorstand zu beantragen und beginnt mit dem Tag der Aufnahme. Mitglied kann jedes Mädechen mit Vollendung des 16. Lebensjahres werden. Minderjährige haben das schriftliche Einverständnis ihrer gesetzhlichen Vertreter zur Mitgliedschaft, zur Erfüllung der Mitgliederrechte und der Mitgliederpflichten nachzuweisen.
Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss aus dem Verein, durch schriflichen Antrag beim Vorstand oder durch den Tod.
Ausgeschiedene bzw. ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch an das Vereinsvermögen.
§4 - Mitgliedsbeitrag
Der Verein erhebt einen Mitgliedsbeitrag, dessen Höhe, Fälligkeit und Zahlungsweise regelt eine gesonderte Beitragsordnung, die durch die Mitgliederversammlung erstellt wird. Sie ist nicht Bestandteil dieser Satzung.
§5 - Organe des Vereins
Die beiden Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung sowie der Vorstand.
§6 - Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschlussorgan und wird mindestens einmal jährlich unter Leitung der 1. Vorstitzenden oder deren Stellvertreterin abgehalten. Die Vereinsangelegenheiten werden durch Beschluss der Mitgliederversammlung geregelt. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienen beschlussfähig. Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder des Vereins. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich in den ersten beiden Monaten des folgenden Geschäftsjahres statt. Tag, Stunde, Versammlungsort und Tagesordnung der Versammlung müssen vom Vorstand zwei Wochen vorher im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Staufenberg bekannt gemacht werden. Außerhalb des Stadtgebietes der Stadt Staufenberg wohnende Mitglieder sind persönlich, schriftlich einzuladen.
Über die Versammlung wird ein Protokoll aufgenommen, welches vom Versammlungsleiter und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist. Das Protokoll muss die Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der Mitgliederversammlung enthalten, die Zahl der erschienenen Mitglieder, das Stimmenverhältnis bei den Abstimmungen und den Wortlaut der Beschlüsse.
In der ordentlichen Mitgliedervrsammlung wird seitens des Vorstandes über die Geschäftslage der Vereins Bericht erstattet und der Rechnungsabschluss des letzen Geschäftsjahres, zwecks Genehmigung und Entlastung des Vorstandes, vorgelegt.
Die Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
Bei mehreren Bewerberinnen für ein Vorstandsamt ist diejenige gewählt, die die meisten gültigen Stimmen auf sich vereinigt.
§7 - Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorstand jederzeit einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn das Interesses des Vereins es erfordert oder 20% der Mitglieder es schriftlich beantragen. Die Bestimmungen über die ordentliche gelten für die außerordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.
§8 - Aufgaben der Mitgliederversammlung
1. Beratung und Beschlussfassung über eingebrachte Anträge
2. Wahl des Vorstandes
3. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, Entlastung des Vorstandes, Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
§9 - Der Vorstand
Die Leitung des Veriens erfolgt durch den Vorstand, und zwar:
1. den Geschäftsführenden Vorstand, und
2. den erweiterten Vorstand
Der Geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus:
1a. der 1. Vorsitzenden
1b. der 2. Vorsitzenden
1c. der 1. Rechnerin
Zu den rechtsgeschäftlichen Verpflichtungen nach §26 BGB des Vereins ist die Unterschrift zweier Geschäftsführender Vorstandsmitglieder erforderlich und genügend. Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus
2a. der 1. Schriftführerin
2b. der 2. Schriftführerin
2c. der 2. Rechnerin
2d. einer Beisitzerin
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig. Mitglieder des Vorstandes können sich in dieser Eigenschaft nicht durch andere Personen vertreten lassen. Sollte eine Mitglied bei den Wahlen verhindert sein, aber einen Posten im Vorstand übernehmen wollen, so kann es dies schriftlich beim Vorstand einreichen.
Der Vorstand führt die Vereinsgeschäfte. Die Verwendung der Mittel hat nach den Gründen der Wirtschaftlichkeit bei sparsamster Geschäftsführung zu erfolgen.
Der Vorstand sollte sich in zwei Monaten einmal treffen und ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Alle Vorstandsmitglieder sind stimmberechtigt. Über die Sitzung ist ein Protokoll zu führen, in dem die Beschlüsse wärtlich aufzunehmen sind. Die Sitzungen des Vorstandes sind nicht öffentlich. Alle Beschlüsse sind grundsätzlich in den Sitzungen herbeizuführen.
Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäß gewählt worden ist.
Für Erledigungen bestimmter Aufgaben kann der Vorstand Ausschüsse bilden.
§10 - Geschäftsjahr, Geschäftsführung und Rechnungswesen
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach den Beschlüssen und Richtlinien der Mitgliederversammlung ehrenamtlich, wobei die Rechnerin bzw. deren Stellvertreterin für ordnungsgemäße Erledigung des Kassengeschäftes verantwortlich sind.
Über alle Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen.
§11 - Auflösung der Vereins
Der Verein wird aufgelöst, wenn in einer hierzu einberufenen Mitgliederversammlung mindestens vier Fünftel der Mitglieder vertreten sind und mit drei Viertel der abgegebenen Stimmen die Auflösung beschließen.
Im Falle einer Auflösung wird das Vereinsvermögen für wohltätige Zwecke
gespendet.
§12 - Satzungsänderung
Anträge zur Satzungsänderung kann jeders Mitglied schriftlich beim Vorstand einreichen. Dieser berät darüber und unterbreitet den Lösungsvorschlag bei der nächsten Sitzung. Es wird mit den anwesenden Mitgliedern darüber abgestimt, bei einfacher Mehrheit ist der Vorschlag angenommen. Die gesonderte Satzung kann zu jeder Jahreshauptversammlung, oder im aktuem, schwerwiegendem Fall vom Vorstand geändert werden, auch hier gilt der Vorschlag ein einfacher Mehrheit der Anwesenen als angenommen.
§13 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 07.01.2006 in Kraft.
Die gesonderte Satzung zu Internen Regelungen findet ihr im Mitglieder Bereich.
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Mitglieder Bereich |
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Aktuelles |
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09.02.2013:
Der neue Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
1. Vorsitzende Jessica Werner
2. Vorsitzende Sarah Schönbrunn
1. Rechnerin Meike Riehm
2. Rechnerin Alisa Ronzheimer
Schriftführerin Katharina Wirtz
Beisitzerin Dèsirèe Riehm |
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Termine |
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Nächste Sitzung:
24.03.2013 Mädchenschaftssitzung; Vorstand 19 Uhr/ Sitzungsbeginn für alle 19:30Uhr , bei Bauersch
06.04.2013 Fahrt ins Grüne (genauere Informationen folgen) |
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